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Prozess- verantwortungen

Prozessmanagement

Geschäftsprozessverantwortungen


Es ist äußerst wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich bei Geschäftsprozessverantwortung und Verantwortung für die Leitung einer Funktionseinheit (Linienverantwortung) im ersten Ansatz um
zwei verschiedene Sachverhalte handelt.


Geschäftsprozessverantwortung heißt: Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Beschreibung des Geschäftsprozesses mit der geplanten Umsetzung in Einklang steht, unabhängig davon, welche Funktionseinheiten an der praktischen Umsetzung beteiligt sind.

Verantwortung für die Leitung einer Funktionseinheit heißt: Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die zugeordneten Mitarbeiter sich an die in der Geschäftsprozessbeschreibung dokumentierten Regeln halten oder dafür Sorge zu tragen, dass ggf. die Regeln geändert werden.



Ein
Idealzustand ist dann erreicht, wenn Geschäftsprozessverantwortung und Verantwortung für die Leitung der Funktionseinheit (Linienverantwortung) deckungsgleich sind. Das gelingt in kleineren Organisationseinheiten häufig, in größeren Funktionseinheiten gibt es oft mehrere Funktionseinheiten mit gleichen Aufgaben, hier muss dann der Leiter einer Funktionseinheit die Aufgabe des Geschäftsprozessverantwortlichen übernehmen. Gibt es keine Funktionseinheit zum Geschäftsprozess, muss eine kompetente Person aus der Organisation zum Geschäftsprozessverantwortlichen bestimmt werden.

Die Beschreibung zu den Gesamtverantwortungen für ein Managementsystem finden Sie
hier.

Hinweise auf Haftungsaspekte können diesem pdf-Dokument entnommen werden.


Stand: 22.02.2012

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